Im Prozess um den Mord in Kirchborchen haben Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Das geforderte Strafmaß könnte nicht weiter auseinander liegen. Der Ankläger hält lebenslang für angemessen, die Verteidigung dagegen Freispruch.
Über eine Stunde hat der Staatsanwalt seine Sicht der Dinge dargestellt. Er ist sicher, dass die Angeklagte ihre Mutter aus Habgier erschlug, um an ihr Geld zu kommen. Außerdem will der Staatsanwalt die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen. Dann wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich.
Er begründete die zusätzliche Forderung damit, dass die Angeklagte über eine lange Zeit immer wieder ihren Ehemann als Mörder ihrer Mutter beschuldigt habe. Dabei gebe es keinen Hinweis auf seine Täterschaft.
Das sieht die Verteidigung vollkommen anders. Aus ihrer Sicht ist die Schuld der Angeklagten nicht zweifelsfrei bewiesen. Das Urteil soll kommende Woche fallen.