In Sachen Müllverbrennungsanlage in Paderborn-Mönkeloh steht wieder ein Gerichtstermin an. Am 26. Mai sind die Bezirksregierung Detmold und die Stadt Paderborn zum Oberverwaltungsgericht Münster geladen. In einer mündlichen Verhandlung soll geklärt werden, ob die Ablehnung des Genehmigungsantrages für die MVA rechtens war. Der Investor, die Firma Stramann aus Bestwigm bestreitet das und hat die Bezirksregierung verklagt. Grundlage der Ablehnung war die Veränderungssperre der Stadt Paderborn für das Gewerbegebiet in Paderborn-Mönkeloh. Sollte Stratmann – wie zu erwarten ist- mit seiner Klage scheitern, müsste er nach Ablaufen der Verändungssperre einen völlig neuen Antrag stellen, um noch einen Müllofen bauen zu können.