Der Müllofenplaner Stratmann hat im Streit um die umstrittene MVA in Paderborn-Mönkeloh eine weitere Niederlage kassiert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Veränderungssperre für das Gewerbegebiet bestätigt – es wies eine Beschwerde des Müllunternehmens gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Sie richtete sich gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das die Veränderungssperre der Stadt für zulässig erklärt hatte. Mit der Leipziger Entscheidung sind die rechtlichen Möglichkeiten gegen die Sperre ausgereizt. Allerdings kämpft Stratmann mit einer anderen Klage gegen die Bezirksregierung um eine Ausnahmegenehmigung.