Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zur Rückzahlung von Fitnessstudio-Beiträgen sorgt auch im Hochstift für viel Dynamik. Das höchste Gericht widerspricht damit auch Urteilen des Paderborner Amtsgerichtes. Eine Paderborner Anwältin hat jetzt eine Menge zu tun.
Sabrina Kruse hat das Thema seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder auf dem Tisch: Fitnessstudios wollen Beiträge für die Zeit, in der das Studio schließen musste, nicht an die Mitglieder zurückzahlen. Regelmäßig wendeten sich Sportler aus dem Kreis Paderborn an die Anwältin.
Viele Gerichte, darunter auch das Paderborner Amtsgericht, urteilten allerdings pro Studios. Die Mitglieder müssten sich zum Beispiel mit Gutscheinen zufrieden geben. Der BGH widerspricht.
Aktuell hat die 30-jährige Anwältin noch zehn Rechtsstreitigkeiten dieser Art auf dem Tisch – allein heute, am Donnerstag, meldeten sich bereits mehrere weitere Fitnessstudio-Mitglieder. Zum Teil geht es um Summen von bis zu 500 Euro.