Das Verwaltungsgericht Minden beschäftigt sich ab dem Vormittag (11 Uhr) mit der Klage eines Paderborner Arztes. Der Mediziner will nicht akzeptieren, dass ihm die Ärztekammer die Weiterbildungsbefugnis entzieht.
Die Kammer begründet den Entzug mit der Zitat „fehlenden persönlichen Eignung des Arztes“ als Weiterbildungsverantwortlichen. In mindestens zwei Fällen soll der Mediziner aus einer Paderborner Klinik Berufskollegen Leistungen bescheinigt haben, die so nicht stattgefunden haben sollen.
Konkret ging es um Weiterbildungen im Bereich der Orthopädie – diese Module bestehen aus Theorie- und Praxiselementen – zum Beispiel also auch Operationen. 2018 und 2019 soll der Arzt dann die falschen Zeugnisse unterschrieben haben. Anschließend wurde ermittelt – im vergangenen Jahr folgte dann der Bescheid der Ärztekammer, den der Orthopäde jetzt anfechtet.