Vor dem Verwaltungsgericht in Minden klagen heute gleich zwei Betreiber von Spielhallen in der Paderborner Kernstadt gegen die Stadt. Konkret geht es um die Lizenz eines weiteren Spielhallen-Betreibers.
Seit 2017 gilt in NRW und damit auch in Paderborn endgültig: Innerhalb eines Radius von 350 Metern dürfen nicht zwei Spielhallen bestehen. Diese Regelung soll die Anzahl und Dichte der Glücksspielhäuser reduzieren. In den Fällen, die heute vor dem Mindener Verwaltungsgericht verhandelt werden, erhielten die Kläger deshalb keine neue Lizenz – nur so konnte das sogenannte Mindestabstandsgebot eingehalten werden.
Ein Konkurrent aus direkter Nachbarschaft durfte dagegen weitermachen. Und genau dagegen klagen die Paderborner Spielhallenbetreiber – sie wollen, dass die Lizenz des Mitbewerbers aufgehoben wird. Einen ähnlichen Prozess gab es erst im August.