Im Prozess um einen tödlichen Böllerschuss beim Schützenfest in Marsberg hat das Amtsgericht der Stadt eine Entscheidung gefällt. Es stellt das Verfahren gegen einen 64-Jährigen gegen die Zahlung von 5000 Euro ein.
Der Schütze musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte vor fast genau zwei Jahren beim Marsberger Schützenfest eine Böllerkanone gezündet. Sie explodierte, Metallteile verletzten den 30 Jahre alten Schützenkönig tödlich. Der Angeklagte hatte die Kanone aber nicht geladen. Laut Gutachter war das falsche Beladen der Grund für die tödliche Explosion.
Wer dafür verantwortlich war, ist weiter unklar.