Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil die Tarifeinheit aufgehoben. Das heißt, auch in den Betrieben bei uns im Hochstift können in Zukunft zwei Mitarbeiter nach zwei unterschiedlichen Tarifen bezahlt werden. Radio Hochstift hat bei Winfried Lange vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Ostwestfalen nachgefragt, was das bedeute: