Sie hatte einen Mitarbeiter des Abschiebegefängnisses in Büren-Stöckerbusch angewiesen, einem Insassen Psychopharmaka ins Essen zu mischen – trotzdem bleibt die Beamtin straffrei. Das geht jetzt aus einem Schreiben der Paderborner Staatsanwaltschaft hervor. Gegen die Beamtin wurden aber noch weitere schwere Vorwürfe erhoben.
Sie hatte zum Beispiel einem Insassen in Büren-Stöckerbusch einen selbst gebauten Lendenschutz abgerissen, ist in das Zimmer eines weiteren Häftlings gegangen, obwohl dieser nicht vollständig bekleidet war und obwohl genug männliche Kollegen vor Ort waren. Es gab keinen Grund für die Frau, die Zimmer zu betreten. Darüber hatte Radio Hochstift Anfang des Jahres exklusiv berichtet. All diese Vorwürfe sind allerdings laut der Paderborner Staatsanwaltschaft nicht strafrechtlich relevant, deshalb ist das Verfahren gegen die Frau eingestellt worden. Auch die Anweisung einem psychisch auffälligen Insassen gegen seinen Willen Beruhigungsmittel ins Essen zu mischen, sei nicht angreifbar. Immerhin sei es nicht dazu gekommen, weil sich ein Mitarbeiter weigerte, dieser Anweisung nachzukommen.
Ein Sprecher des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren" sagt dazu, es könne nicht angehen, dass die Gefangenen sich darauf verlassen müssen, dass es nicht zu einer Körperverletzung kommt, nur, weil ein Beamter den Gehorsam verweigert."