Im Streit um verlängerte Arbeitszeiten bei der Brakeler Großbäckerei wird heute eine Entscheidung erwartet. Die Richter am Landesarbeitsgericht müssen klären, ob ein Urteil des Paderborner Arbeitsgerichtes korrekt war. Das hatte die Verlängerung der Wochenarbeitszeit bei Siebrecht ohne Lohnausgleich auf 42 Stunden für unzulässig erklärt. Die Gewerkschaft hatte den Mitarbeitern daraufhin empfohlen, die unbezahlten Mehrarbeitsstunden einzufordern.