Es bleibt erstmal bei 500 Euro an Studiengebühren pro Semester: Die Studenten der Universität Paderborn sind am Verwaltungsgericht Minden mit einer Musterklage heute gescheitert. Die Richter erklärten die Gebühr für zulässig, weil sich finanzschwache Studenten vom Land günstige Darlehen besorgen könnten. Der Allgemeine Studierendenausschuß kurz AstA aus Paderborn erklärte auf RH-Nachfrage: Wir sind enttäuscht, werden aber auf jeden Fall vors nächsthöhere Gericht ziehen. Die Mindener Entscheidung ist landesweit das erste Urteil zu Studiengebühren.