EXKLUSIV Knapp ein Jahr nach dem Urteilsspruch im Fall des Tötungsdelikts am Paderborner Kaukenberg ist der Fall rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen. Das hat Radio Hochstift exklusiv erfahren.
Sieben Jahre und sieben Monate lautete das Urteil im April vergangenen Jahres gegen einen Paderborner. Er hatte im September 2021 einem Bekannten aus Bad Lippspringe mit einem Messer die Halsschlagader durchtrennt. Das Opfer wollte zuvor die Freundin des Täters vor dessen Aggressivität schützen.
Die Verteidigung des Verurteilten wollte das Urteil nicht akzeptieren und legte Revision ein: Sie sah eine Notwehrsituation – der Täter habe reflexartig gehandelt. Allerdings befand auch der Bundesgerichtshof: Im Urteil des Paderborner Landgerichts sind keine Fehler zu erkennen.