Der Streit um das Technologiezentrum in Lichtenau hat gestern das Landgericht in Paderborn beschäftigt. Die Richter wiesen zwei Klagen der EWO GmbH gegen das TZL ab. Dessen Ex-Geschäftsführer Günther Benik hatte zwei Gesellschafterbeschlüsse angefochten. Die hatten es ihm unmöglich gemacht, von seiten EWO einen zweiten Geschäftsführer für das Technologiezentrum zu benennen. Das Paderborner Landgericht führte formale Gründe für die Ablehnung der Klagen an - die wurden demnach nicht fristgerecht eingereicht.