Grünes Licht für buntes Farbkugelspiel in Büren: Das Verwaltungsgericht Minden hat der Klage eines Investors einer Paint-Ball-Anlage stattgegeben. Das bedeutet: Der Kreis Paderborn muss dem Geschäftsmann eine Baugenehmigung erteilen. Allerdings verpflichtete das Gericht den Geldgeber zu verschiedenen Auflagen: Er muss statt einer Freiluftanlage eine geschlossene Halle bauen, in der sich nur Erwachsene mit Farbkugeln beschiessen dürfen. Militäruniformen sind verboten.