Die Kündigungen von zwei Mitarbeitern am Paderborn-Lippstadt-Airport sind unwirksam. Das Paderborner Arbeitsgericht hat in dieser Thematik erste Urteile gesprochen.
Am 18. Dezember vergangenen Jahres flatterten den beiden Männern die Kündigungen ins Haus. Erst einen Tag zuvor hatte die Geschäftsführung des Flughafens den Betriebsrat hierzu angehört, und genau da liegt der Fehler. Die Mitarbeitervertretung hätte mindestens eine Woche vor der Kündigung angehört werden müssen. Also entschied das Paderborner Arbeitsgericht: Die Kündigungen sind unwirksam.
Laut der Bad Lippspringer Arbeitsrechtlerin Ines Kampe arbeiteten die beiden gekündigten Männer jeweils seit mehr als 20 Jahren am Flughafen in Büren-Ahden, zuletzt in der Abfertigung. Einer von ihnen hat bis heute keinen neuen Job gefunden.