Ein junger Mann aus Warburg ist am Vormittag mit einer Klage gegen die Höxteraner Polizei vor dem Mindener Verwaltungsgericht gescheitert. Der 21-Jährige gilt als Verdächtiger in einem Ermittlungsverfahren, bei dem es um den Besitz kinderpornografischer Fotos geht. Im Herbst war im Rahmen einer bundesweiten Razzia die Wohnung des Warburgers durchsucht worden. Auf seinem Computer, den er zusammen mit 3 Brüdern besitzt, entdeckten die Fahnder 1.400 Bilder und Videos mit Kinder- und teilweise tierpornografischem Inhalt. Die Polizisten machten daraufhin Fotos von dem Verdächtigen und nahmen seine Fingerabdrücke. Das konnte der 21-Jährige überhaupt nicht nachvollziehen. Er wehrte sich gegen diese Behandlung und zog vors Verwaltungsgericht. Die Mindener Richter wiesen seine Klage jedoch ab. Gegen ihn bestehe hinreichender Tatverdacht, deshalb sei das Vorgehen der Höxteraner Ermittler völlig berechtigt gewesen.