Was passiert mit dem sogenannten „Horrorhaus“ von Höxter-Bosseborn? Diese Frage könnte sich im Laufe der kommenden Wochen beantworten. Dann dürfte der Paderborner Staatsanwaltschaft ein notwendiges Schreiben vorliegen. Daraufhin geht dann ein regelrechter Behörden-Marathon los.
Der Käufer, der das sogenannte „Horrorhaus“ gekauft hatte, hatte dort ja eine Marihuana-Plantage betrieben. Ende April fiel in einem Berufungsprozess das Urteil gegen ihn. Erst wenn die schriftliche Urteilsbegründung bei der Staatsanwaltschaft eingeht, kann diese sich an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW wenden, der aktuell zuständig ist. Wenn der BLB kein Interesse hat, wäre die nächste Adresse die Oberfinanzdirektion des Landes. Erst wenn auch diese abwinkt, ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das Haus in Höxter-Bosseborn zu veräußern. Laut dieser könnte das innerhalb dieses Jahres über die Bühne gehen.