Fast jeder zweite Beschäftigte in Hotels, Bäckereien oder Gaststätten im Hochstift bekommt kein Weihnachtsgeld. Die Gewerkschaft NGG bezeichnet die betroffenen Betriebe als „hartnäckige Weihnachtsgeld-Verweigerer“. Im Hochstift ist die Sonderzahlung laut NGG eine Pflicht für die Arbeitgeber. Einem Koch in Vollzeit steht zum Beispiel knapp 1.000 Euro Weihnachtsgeld zu.