Ein Geschäftsmann aus Salzkotten hat vor dem Paderborner Landgericht einen Zivilprozess gegen einen Online-Reiseanbieter gewonnen. Der Reiseanbieter darf künftig nicht mehr so einfach Werbemails verschicken.
Im September vergangenen Jahres buchte der Unternehmer für sich und eine weitere Person eine Reise bei dem beklagten Anbieter mit Sitz in Madrid. In den Wochen danach erhielt er ständig Werbemails des Online-Reiseanbieters mit neuen Angeboten. Die Aufforderung des Salzkotteners, dies zu unterlassen, versandete.
Daraufhin verklagte der Unternehmer den Reiseanbieter und konnte sich jetzt vor Gericht durchsetzen. Zwar hatte das Unternehmen aus Madrid im sogenannten Kleingedruckten über das Widerspruchsrecht informiert – laut des Paderborner Landgerichts hätte der Reiseanbieter aber mindestens ein anklickbares Kästchen für den Widerspruchswunsch bereitstellen müssen.