Das Verwaltungsgericht Minden beschäftigt sich heute mit Windkraftanlagen in Salzkotten und Borchen-Etteln. Die Betreiber klagen gegen bestimmte Auflagen des Kreises Paderborn.
Es geht um eine Anlage in Salzkotten und sieben in Etteln. Der Kreis Paderborn hat den Betreibern vorgeschrieben, die Windräder zwischen Februar und Mitte Oktober tagsüber zu bestimmten Zeiten auszuschalten. Damit sollen Rot- und Schwarzmilane, sowie andere Greifvögel geschützt werden. Wenn Landwirte beispielsweise auf den Feldern mähen, werden Mäuse und andere Tiere aufgescheucht – und damit die Greifvögel angelockt. Die Windkraftanlagen stellen aber laut Kreis Paderborn ein erhöhtes Tötungsrisiko für die Vögel dar. Deshalb sollen die Anlagen nach Mäharbeiten für vier Tage tagsüber ausgeschaltet werden. Bei anderen Arbeiten, zum Beispiel beim Pflügen, sollen sie für drei Tage aus bleiben.