Der Europäische Gerichtshof wird am Donnerstag eine Entscheidung treffen, die Folgen für die Haftanstalt Büren-Stöckerbusch haben könnte. Es geht um die Frage, ob Abschiebehäftlinge zusammen mit Strafgefangenen untergebracht werden dürfen. Der Bundesgerichtshof bezweifelt das, und auch der Generalanwalt des EuGH hat sich schon kritisch zu der Praxis geäußert. In Büren sitzen sowohl Strafgefangene als auch Abschiebehäftlinge – sie sind räumlich voneinander getrennt.