Das Paderborner Arbeitsgericht hat bei der Klage einer ungeimpften Küchenmitarbeiterin in einer Pflegeeinrichtung gegen ihren Arbeitgeber entschieden. Sie muss in dem Betrieb trotz der Corona-Impfpflicht weiterbeschäftigt werden.
Der Arbeitgeber hatte sie mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz unbezahlt freigestellt. Das Gesetz sehe ein zwingendes Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte vor. Dagegen beurteilte das Paderborner Arbeitsgericht den Fall anders. Es sah kein unmittelbares Tätigkeitsverbot. Schließlich habe auch das Paderborner Kreisgesundheitsamt noch keine Entscheidung zu dem Fall gefasst.
Die Richter wiesen auch darauf hin, dass die Frau nicht als Pflegerin, sondern in der Küche eingesetzt war. Möglicherweise hätte sie demnach so eingesetzt werden können, dass sie keinerlei Kontakt zu vulnerablen Gruppen – also den Bewohnern des Pflegeheims – habe.