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Haftstrafe für tödliche Messerstiche

Wegen tödlicher Messerstiche in Delbrück muss ein Mann acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Paderborn hat ihn am Nachmittag nach zwölf Verhandlungstagen wegen Totschlags verurteilt.

Die Verteidiger hatten für ihren Mandanten dagegen Freispruch gefordert. Sie blieben bis zum Schluss bei ihrer Linie: Der 29-Jährige habe vor fast einem Jahr aus Notwehr gehandelt. Das Tatmesser habe dem später Getöteten gehört, er habe damals in einem Delbrücker Wohngebiet zuerst angegriffen. Der Angeklagte habe dem 33-Jährigen das Messer entreißen können, um sich zu wehren. Er habe ihn aber nicht töten wollen.
Hintergrund der Auseinandersetzung auf offener Straße war ein lange schwelender Streit zwischen den beiden. Das Gericht glaubte den Verteidigern aber nicht. Außerdem rügte der Vorsitzende Richter, sie hätten die Verhandlung unnötig in die Länge gezogen. Etliche Beweisanträge und aufgerufene Zeugen seien irrelevant gewesen.