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Notbetreuung der Kinder wird ab Montag auch für das Hochstift ausgeweitet

Durch einen neuen Beschluss des Schulministeriums NRW wird die Notbetreuung für Schüler der 1.-6. Klasse auch bei uns im Hochstift ausgeweitet.

Ab morgen (23.03.) haben auch Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn nur einer der Partner in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt ist und eine anderweitige Betreuung nicht gewährleistet ist. Bisher galt das nur, wenn beide Elternteile in diesen Berufsfeldern arbeiten.

Auf der Internetseite des Schulministeriums sind entsprechende Antragsformulare zu finden.