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Verena Mathey
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Priestersohn scheitert vor Paderborner Landgericht

Das Paderborner Landgericht hat die Klage eines sogenannten Priesterkindes auf Schadenersatzansprüche gegen seinen Vater und das Erzbistum abgewiesen. Damit bleibt der Kläger, also der Sohn eines Pfarrers, auch auf den Kosten dieses Prozesses sitzen.

30.000 Euro verlangte der Priestersohn von seinem biologischen Vater. Schließlich seien ihm diese Kosten durch viele Gerichtsverhandlungen entstanden – bis sich sein Erzeuger einem Vaterschaftstest stellte. Dieser hatte zuvor jahrelang geleugnet, der Vater zu sein.

Das Paderborner Landgericht erklärte jetzt allerdings, dass es das Recht des Priesters war, seine Vaterschaft so lange in Abrede zu stellen, bis diese unzweifelhaft feststand. Folglich müsse er auch für die daraus entstandenen Gerichtskosten nicht geradestehen. In der Klage gegen das Erzbistum verwies das Landgericht auf Kirchenrecht. Der Anwalt des Priestersohns erklärte auf Radio Hochstift-Anfrage, vor die nächsthöhere Instanz ziehen zu wollen.