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Natascha Wittmaack
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Spielhallen-Betreiber klagt gegen Stadt Paderborn

Vor dem Verwaltungsgericht in Minden klagt der Betreiber einer Spielhalle gegen die Stadt Paderborn – am Vormittag soll das Urteil gesprochen werden. Konkret geht es um die Lizenz eines weiteren Spielhallen-Betreibers.

Seit 2017 gilt in NRW und damit auch in Paderborn endgültig: Innerhalb eines Radius von 350 Metern dürfen nicht zwei Spielhallen bestehen. Durch diese Regelung sollte die Anzahl und Dichte der Glücksspielhäuser reduziert werden.

Im Fall, der heute vor dem Mindener Verwaltungsgericht verhandelt wird, erhielt der Kläger deshalb keine neue Lizenz – nur so konnte das sogenannte Mindestabstandsgebot eingehalten werden. Ein Konkurrent aus direkter Nachbarschaft durfte dagegen weitermachen.

Und genau dagegen klagt der Spielhallenbetreiber – er will, dass die Lizenz des Mitbewerbers aufgehoben wird.