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Stephan Kaiser
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Hövelhofer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Sein Geständnis vor dem Paderborner Landgericht hat einen 44-jährigen Hövelhofer vor dem Gefängnis bewahrt. Angeklagt war er wegen Sexualstraftaten. Der Mann hatte einer seiner Töchter innerhalb eines Jahres zweimal in die Unterhose gegriffen und damit ihren Po berührt.

Das Mädchen war zu dem Zeitpunkt sechs, beziehungsweise sieben Jahre alt. Der Hövelhofer sprach vor Gericht von einem Versehen, die Richterin glaubte ihm das nicht. „Die Hand eines Vaters hat in der Hose seiner Tochter nichts zu suchen“, sagte sie wörtlich. Der 44-jährige hatte außerdem auch drei kinderpornografische Dateien auf seinem Computer gespeichert. Fahnder aus den USA hatten den deutschen Behörden im Winter 2021 einen Hinweis gegeben. Der Hövelhofer wurde zu 22 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss er seine begonnene Sexualtherapie fortsetzen.