Im Fall der möglichen Abschiebung einer irakischen Flüchtlingsfamilie in Büren hat es eine Wende gegeben. Die Bemühungen des ehemaligen Arbeitgebers der Mutter haben offenbar Wirkung gezeigt. Die vierköpfige Familie darf doch erst einmal in Deutschland bleiben.
Der Paderborner Thomas Plöger hatte sich mit dem Fall unter anderem an den Kreis Paderborn und das NRW-Innenministerium gewandt. Der Kreis hat der Familie daraufhin eine sogenannte Zug-um-Zug-Regelung vorgeschlagen: Bis zum 1. Mai müssen die Vier gültige Reisepässe vorlegen. Sie gelten dann nicht mehr als geduldet, sondern bekommen ein vorläufiges Bleiberecht. Das gilt erstmal bis Ende August. Bis dahin müssen sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland bleiben zu dürfen.
Plöger hatte das Angebot des Kreises zunächst angezweifelt. Das irakische Konsulat konnte auch nicht versichern, dass die Pässe der Familie bis zum 1. Mai fertig werden. Jetzt liegen sie aber vor und die Familie nimmt das Angebot des Kreises Paderborn an.