EXKLUSIV In der Klage gegen seinen biologischen Vater und das Erzbistum Paderborn hat ein sogenanntes Priesterkind auch am Bundesgerichtshof eine juristische Niederlage erlitten. Das hat Radio Hochstift exklusiv erfahren. Der BGH wies die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.
Zuerst hatte der Mann unter anderem am Paderborner Landgericht – anschließend auch am Oberlandesgericht Hamm geklagt. Beide Gerichte wiesen die Klagen ab – das OLG Hamm ließ auch keine Revision zu.
Genau dagegen legte der 53-Jährige Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein – und scheiterte erneut. Aufgeben will er trotzdem nicht: Auf Radio Hochstift-Anfrage erklärte er, auch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen.
Hintergrund: Der Mann fordert mehr als 20.000 Euro Schadenersatz von seinem biologischen Vater, einem katholischen Priester. Dieser hatte jahrzehntelang seine Vaterschaft geleugnet.