Ab Sonntag, 21. November (0 Uhr), gilt im gesamten Kreis Paderborn eine sogenannte Aufstallpflicht. Diese wird von der Paderborner Kreisverwaltung angeordnet.
Konkret bedeutet dies, "dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen".
In dieser Woche war in zwei Betrieben in Delbrück-Westenholz die Geflügelpest nachgewiesen worden. Mehr als 50.000 Puten und Junghennen mussten getötet werden.
Weitere Details zur angeordneten Aufstallpflicht gibt's auf der Homepage des Kreises Paderborn.