Welche Hochstift-Kitas haben ein seit Jahren verpflichtendes individuelles Schutzkonzept? Und welche Hochstift-Kitas mussten es bislang zur Kontrolle vorlegen? Auch in unseren beiden Kreisen Paderborn und Höxter haben die Behörden in dieser Frage offenbar keinen umfassenden Überblick.
Laut des Landesjugendamtes Westfalen, das auch für die Hochstift-Kitas zuständig ist, müssen die Einrichtungen schon seit 2021 ein Gewaltschutzkonzept erarbeiten und anwenden. Vorgelegt werden müsse es dem Landesjugendamt aber nur, wenn eine Betriebserlaubnis beantragt oder verändert würde.
Für die Überprüfung des Konzeptes sei ansonsten der Träger zuständig. Deshalb werde „keine Übersicht über die Umsetzung geführt“. Die Stadt Paderborn erklärt auf unsere Anfrage, dass ein „trägerinternes Schutzkonzept in Bearbeitung ist“. Der Kreis Höxter wiederum verweist auf Anfrage an das Landesjugendamt.
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